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Verein

Geschäftsordnung

Gemäß § 8 Absatz (5), Satz 3 der Satzung des Vereins „Kunst und Kultur in LA e.V.“ vom 16. März 2007 verabschiedet der Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung.

Vorwort

Die Geschäftsordnung soll Entscheidungsrichtlinie bei der Genehmigung, Organisation und Durchführung von zeitlich begrenzten Projekten im Sinne des Vereinszwecks gemäß § 2, Absatz(1) und (2) der Vereinssatzung vom 16.03.2007 sein. Sollte bei der inhaltlichen Konzeption eines Projektes entweder der Vereinszweck oder die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährdet sein, muss der Vorstand die Zustimmung zu diesem Projekt verweigern. Ferner sind in der Geschäftsordnung die Aufgaben der Projektgruppenleitung festgelegt.

Die Geschäftsordnung soll regeln:

1. Die Aufgaben der Projektgruppenleitung
2. Den Einsetzungsmodus der künstlerischen Leitung eines zeitlich begrenzten Projekts;
3. Die Festlegung der Kompetenzstruktur und der Aufgaben einer künstlerischen Leitung;
4. Die Modalitäten, unter denen ein zeitlich begrenztes Projekt stattzufinden hat.


1. Aufgaben der Projektgruppenleitung

Eine Projektgruppe besteht aus aktiven Mitgliedern und ist eine zeitlich unlimitierte Interessens- bzw. Trainings- oder Unterrichtsgruppe.

Die Leitung einer Projektgruppe umfasst folgende Aufgaben:
- Verwaltung der Projektgruppenmitglieder (Bereitstellung Verteiler,…);
- Einberufung und Leitung einer eventuellen Projektgruppensitzung;
- Rechenschaftspflicht gegenüber dem Vorstand;
- Vertretung der Projektgruppe im Ausschuss;
- Organisation bzw. Delegation der Vorbereitung projektgruppeninterner Vorhaben.


Einsetzungsmodus des künstlerischen Leitungsteams für ein zeitlich begrenztes Projekt

(a) Künstlerischer Leiter

- Vereinsmitglied, das auf Basis einer inhaltlichen und organisatorischen Konzeption ein zeitlich begrenztes Projekt durchführen möchte;
- Einsetzung durch Vorstandsbeschluss bei Erfüllung der Geschäftsordnung;

(b) Assistenzteam

- Vereinsmitglieder, die sich aktiv bei der Umsetzung der Ideenkonzeption unter der Leitung des künstlerischen Leiters einbringen;
- In gegenseitigem Einverständnis vom künstlerischen Leiter benannt.
Daher sinnvoll: Einbindung eines oder ggf. mehrerer Projektgruppenleiter.

 


2. Kompetenzstruktur und Aufgaben der künstlerischen Leitung

(a) Künstlerischer Leiter

- Vorbereitung und Ausführung eines zeitlich begrenzten Projekts;
- Hauptverantwortlich für die inhaltliche, künstlerische und organisatorische Konzeption;
- Hauptansprechpartner für das Projekt;
- Verantwortlich für die Einhaltung der Geschäftsordnung;
- Haftbar im Falle eines finanziellen Verlustes oder materiellen Schadens bei nicht Einhaltung der Geschäftsordnung und/oder Fehl- bzw. Nichtinformation des Vorstands;
- Rechenschaftspflichtig gegenüber dem Vorstand.


(b) Assistenzteam

- Organisatorische Unterstützung des künstlerischen Leiters;
- Informationsorgan der künstlerischen Leitung zu den eingebundenen Projektgruppen;
- Möglichst enge Verzahnung von Projektgruppe(n) und künstlerischer Leitung;


Daher sinnvoll: Einbindung eines oder ggf. mehrerer Projektgruppenleiter.

Modalitäten eines zeitlich begrenzten Projekts

Die hier aufgezählten Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind aber zur Genehmigung eines Projektes ausreichend.

(a) Erstellung einer inhaltlichen und organisatorischen Konzeption
- Im Sinne des Vereinszwecks
- Personeller Aufwand
~ eingebundene Projektgruppen
~ Assistenzteam
- Nennung von Kooperationspartnern
- Kosten-Einnahmen- Aufstellung (anfallende Fixkosten; Einnahmemöglichkeiten)
~ Miete?
~ Werbekosten?
~ Gagen?
~ Technik?
~ Ausstattung?
~ Gestattung?
~ GEMA?
~ evtl. Versicherungen?
~ Sicherheitsdienst?
~ Catering?
~ …
- Nennung von Sponsoren
- Träger der finanziellen Verantwortung
- Abmangelregelung (Plan B bei finanziellen Verlusten)
- Arbeitspläne
- Reinigungsdienst

(b) Freie Wahl des Veranstaltungsortes

- rechtzeitige, terminierte Belegung mit schriftlicher Zusage,
- Kenntnisnahme der dort geltenden Sicherheitsbestimmungen (Bestuhlung, Brandschutz, Sanitätsdienst, Küchennutzung, …),
- Nennung von Ansprechpersonen (Hausmeister, Stadtverwaltung,…)
- …

(c) Werbung und Presse

- Werbemaßnahmen
- Kontakt zur Lokalpresse
- Anzeigenschaltung
- …

Laichingen, den 7.3.09

Vorstände 1. Kai Kresse, 2. Marita Unsner, Bernhard Schweizer

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